Strichzone

Standgebühr für Prostituierte

Die Stadt Zürich will Strassenprostitution und Salonbetreiber einer Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellen. Prostitution sei ein legales Gewerbe, aber Strassenprostitution stelle einen „gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grunds zu wirtschaftlichen Zwecken“ dar. Darum müssen Prostituierte künftig – wie Taxifahrer oder Betreiber von Marktständen – eine Bewilligung einholen und eine Gebühr zahlen. Der Stadtrat will „Strichzonen“ bestimmen, für welche zeitlich befristete Bewilligungen beantragt werden können.
Cartoon: Strichzone 1
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Strichzone
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2011-04-20
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2011-04-20
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2011-04-20
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