Die Stadt Zürich will Strassenprostitution und Salonbetreiber einer Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellen. Prostitution sei ein legales Gewerbe, aber Strassenprostitution stelle einen „gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grunds zu wirtschaftlichen Zwecken“ dar. Darum müssen Prostituierte künftig – wie Taxifahrer oder Betreiber von Marktständen – eine Bewilligung einholen und eine Gebühr zahlen. Der Stadtrat will „Strichzonen“ bestimmen, für welche zeitlich befristete Bewilligungen beantragt werden können.
Comments
No comments