Sie urteilten, dass die Hartz-IV-Regelsätze weder für Erwachsene noch für Kinder verfassungskonform seien. In der Verfassung sei verankert, dass für jeden ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert werden müsse. Dieses müsse auch eine Mindesteilnahme von Leistungsempfängern am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
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09.02.2010
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Da ist es jetzt, das lang erwartete Urteil. Die Richter in Karlsruhe haben gesprochen: Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassun...
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